Digitale Datensicherung – Deutschland

KASSENSICHERUNGSVERORDNUNG

ab 1.1.2020

  • Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle Registrierkassen in Deutschland durch entsprechende Maßnahmen angepasst werden, dass die digitale Grundaufzeichnung nicht nachträglich manipuliert werden kann.
  • Im Zuge der KassenSichV müssen die Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
  • Die Firma REPOINT stellt für ihre Geschäftspartner die entsprechende Aufrüstung in Zusammenarbeit mit der Firma „fiskaltrust.“ zur Verfügung.