Als Beilage – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Repoint EDV Beratung für Hotel- & Gastronomie GmbH:
1.1. Allgemeines: Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen. Abweichende Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Zusätzlich gelten, falls hier nicht anders geregelt, die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben vorbehalten.
1.2.Datenspeicherung: Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes (§22 DSGH) zulässig – EDV mäßig speichern und verarbeiten.
Preise: 3.1.Die angeführten Preise sind netto ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig der ausgewiesenen Steuer der dem Nettobetrag entsprechende jeweils gültige Mehrwertsteuersatz mit zu begleichen. Falls nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bis netto € 10.000, — 10 Tage ab Rechnungserhalt abzüglich 2% Skonto, 30 Tage netto Ab € 10.000,– 1/3 der Bruttorechnungssumme bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferung der Hardware sowie 1/3 nach Erhalt der Endrechnung, Bei Zahlung innerhalb 10 Tage nach Rechnungslegung abzüglich 2% Skonto.
Lieferung und Installation:
4.1. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen und im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.
4.2. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er schriftliche eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart.
4.3. Entstehende Kosten für Sonderlieferungen, zusätzlichen Anfahrten und Arbeitszeiten sowie sonstiger damit verbundener Aufwand bei der Installation, welche durch den Besteller oder durch ihn beauftragte Dritte verursacht werden, werden separat in Rechnung gestellt.
4.4. Bei Systeminstallationen erfolgt die Lieferung der Hard- und Software durch die Firma Repoint oder einem beauftragten Dritten auf dessen Kosten und Risiko.
4.5. Hardware, Ersatzteile, Leihgerät und sonstiges wird auf Kosten des Käufers durch einen von Repoint beauftragten Lieferanten geliefert. Verpackungsmaterial wird vom Besteller auf dessen Kosten entsorgt.
5.1. Bei Verbund zu Fremdprogrammen ist der die Firma Repoint betreffender Aufwand (Hardware, Software, Dienstleistung) im Angebot enthalten. Dieser Aufwand betrifft, falls nicht anders schriftlich vereinbart, das im Auftrag enthaltenen Interface sowie die für die Installation seitens Repoint notwendige Hardware, Software und Arbeitszeit und endet an der Schnittstelle zu dem Fremdprodukt.
5.2. Darüber hinaus gehender Aufwand, welcher durch fehlende Hard- oder Software, Mängel an der zu verbindender Schnittstelle sowie nicht vorhandener Technik, Elektrischer Installation sowie personeller Installationshilfe oder durch Umstände entstehen, welche nicht den Aufgabenbereich der Firma Repoint betreffen, werden extra in Rechnung gestellt.
5.3. Eine Anbindung von fremder Hard- & Software an das Kassensystem der Firma Repoint erfolgt auf Gefahr und Risiko des Käufers.
5.4. Die Firma Repoint erklärt ausdrücklich, keine Haftung über auftretende Fehler, Mängel und Funktionsstörungen jeglicher Art der installierten Soft- und Hardware zu übernehmen, welche nicht durch die Firma Repoint geliefert oder installiert worden ist.
6.1. Auftragsstornos können bis zu acht Wochen vor dem festgelegten Liefertermin schriftlich, mittels eingeschriebenen Brief an die Geschäftsadresse der Firma Repoint GmbH, Siezenheimer Strasse 35, 5020 Salzburg (es gilt das Datum des Poststempels) durchgeführt werden, sofern es sich um keine Sonderanfertigung, gesonderte Bestellung von Hard- & Softwareteilen, Sonderprogrammierung und besonders vereinbarte Preisstaffelung oder Sonderkonditionen auf den allgemein gültigen Listenpreis der Firma Repoint handelt. In diesem Fall wird eine Stornogebühr von 30% der Bruttoauftragssumme für Soft- & Hardware verrechnet.
6.2. Bei Stornierungen innerhalb der Sechswochenfrist sowie bei einem gewünschten Rücktritt trotz der oben angeführten Punkte ist grundsätzlich der laut Auftragsbestätigung vorliegenden Betrag fällig, es obliegt jedoch der Firma Repoint GmbH eine gesonderte Vereinbarung vorzuschlagen.
Arbeitszeiten:
7.1. In den Bereichen Hardware, Software, Schulung und Beratung gelten die laut gültiger Preisliste ausgewiesenen Preise für die Arbeitszeiten, Fahrtzeit und Kilometergeld, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Die Fahrtzeit und das Kilometergeld werden, sofern nicht anders geregelt, ab Firmenstandort Salzburg Stadt für Hin- und Rückreise berechnet. Bei Arbeitszeiten und Fahrtzeiten wird die jeweils begonnene halbe Stunde als Ganze verrechnet, außer es ist ein Pauschalbetrag vereinbart worden.
7.2. Freie Kost und Logis für die Mitarbeiter der Firma Repoint während der Installation und Schulung ist gewährleistet.
Haftung, Gewährleistung
8.1. Die Firma Repoint übernimmt keine Haftung oder Weiterführung einer noch bestehenden Gewährleistung an der von ihr installieren Hard- & Software, falls ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die Firma Repoint Änderungen an der installierten Hardware, der Software (ausgenommen Änderungen der Stammdaten) sowie dem Netzwerk vorgenommen werden und Fremdsoftware an dem/die Server/Arbeitsstationen installiert wird/wurde. Ebenso wird keine Gewährleistung oder Wartung, außer es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart, für Hard – & Software übernommen, welche nicht über die Firma Repoint bezogen wurde. Eine Anbindung von fremder Hard- & Software an das Kassensystem der Firma Repoint erfolgt auf Gefahr und Risiko des Käufers.
8.2. Gewährleistung auf gelieferte Hardware 12 Monate ab Installation oder laut den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Abnützungen durch den täglichen Gebrauch, Verbrauchsmaterial, mutwillige Beschädigungen, Störungen und Beschädigungen durch Dritte oder äußere Einflüsse sowie Änderungen an der Software und Konfiguration, welche nicht mit der Firma Repoint abgesprochen wurden, sind nicht in der Garantieleistung enthalten.
8.3. Wir verweisen ausdrücklich auf die jeweilige Betriebsbestimmung und Handhabung der gelieferten Hardware.
8.4. Die Firma Repoint übernimmt keine Haftung für Fehler sowie mangelhafter Ausführung des Datenaustausch über Interface und Schnittstellen.
Eigentumsvorbehalt:
9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Repoint GmbH. Wir verweisen ausdrücklich auf die geltenden Bestimmungen bei der Benutzung und Weitergabe von Software.
10.1. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Salzburg Stadt.