Allgemeine Geschäftsbedienungen
1.1. Allgemeines:
Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen. Abweichende Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Zusätzlich gelten, falls hier nicht anders geregelt, die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben vorbehalten.
1.2.Datenspeicherung:
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes (§22 DSGH) zulässig -EDV mäßig speichern und verarbeiten sowie mit Auftragserteilung dazu zugestimmt wird.
Preise:
3.1. Die angeführten Preise sind netto ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig der ausgewiesenen Steuer der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz zu begleichen.
Falls nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 der Bruttorechnungssumme bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferung der Hardware sowie Restbetrag nach Erhalt der Endrechnung, Bei Zahlung innerhalb 10 Tage nach Rechnungslegung abzüglich 2% Skonto - Verbrauchsmaterial nach Aufwand separat.
Lieferung und Installation:
4.1. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen und im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.
4.2. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er schriftliche eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart.
4.3. Entstehende Kosten für Sonderlieferungen, zusätzlichen Anfahrten und Arbeitszeiten sowie sonstiger damit verbundener Aufwand bei der Installation, welche durch den Besteller oder durch ihn beauftragte Dritte verursacht werden, werden diese separat in Rechnung gestellt.
4.4. Bei Installationen erfolgt die Lieferung der Hard- und Software durch die Firma Repoint oder einem beauftragten Dritten auf dessen Kosten und Risiko.
4.5. Hardware, Ersatzteile, Leihgerät und sonstiges wird auf Kosten des Käufers durch einen von Repoint beauftragten Lieferanten geliefert.
Verpackungsmaterial wird vom Besteller auf dessen Kosten entsorgt.
5.1. Bei Verbund zu Fremdprogrammen ist der die Firma Repoint betreffender Aufwand (Hardware, Software, Installation) im Angebot enthalten.
Dieser Aufwand betrifft, falls nicht anders schriftlich vereinbart, die im Auftrag enthaltenen Interface sowie die für die Installation seitens Repoint notwendige Hardware, Software und Arbeitszeit und endet an der Schnittstelle zudem Fremdprodukt.
5.2. Darüber hinaus gehender Aufwand, welcher durch fehlende Hard- oder Software, Mängel an der zu verbindender Schnittstelle sowie nicht vorhandener Technik, Elektrischer Installation sowie personeller Installationshilfe oderdurch Umstände entstehen, welche nicht den Aufgabenbereich der Firma Repoint betreffen, werden extra in Rechnung gestellt sowie ergibt sich daraus kein Recht auf eine Preisminderung oder Gegenforderung.
5.3. Eine Anbindung von fremder Hard- & Software an das Kassensystem der Firma Repoint erfolgt auf Gefahr und Risiko des Käufers – die Firma Repoint übernimmt dafür keine Haftung.
5.4. Die Firma Repoint erklärt ausdrücklich, keine Haftung über auftretende Fehler, Mängel und Funktionsstörungen jeglicher Art der installierten Soft- und Hardware zu übernehmen, welche nicht durch die Firma Repoint geliefert oderinstalliert worden ist.
6.1. Auftragsstornos können bis zu acht Wochen vor dem festgelegten Liefertermin schriftlich, mittels eingeschriebenen Brief an die Geschäftsadresse der Firma Repoint GmbH, Siezenheimer Straße 35, 5020 Salzburg(es gilt das Datum des Poststempels) durchgeführt werden, sofern es sich um keine Sonderanfertigung, gesonderte Bestellung von Hard- & Softwareteilen, Sonderprogrammierung und besonders vereinbarte Preisstaffelung oder Sonderkonditionen auf den allgemein gültigen Listenpreis der Firma Repoint handelt. In diesem Fall wird eine Stornogebühr von 15% der Brutto auftragssumme für Soft- & Hardware verrechnet.
Gesondert wird darauf hingewiesen, dass eine Stornierung über elektronische Medien (E-Mail, SMS, WhatsApp etc.) nicht als solche anerkannt wird und daher gegenstandslos ist.
6.2. Bei Stornierungen innerhalb der Sechswochenfrist sowie bei einemgewünschten Rücktritt trotz der oben angeführten Punkte ist grundsätzlich der in der Auftragsbestätigung angeführte Bruttobetrag fällig.
Es obliegt jedoch der Firma Repoint GmbH eine gesonderte Vereinbarung vorzuschlagen.
Arbeitszeiten:
7.1. In den Bereichen Hardware, Software, Schulung und Beratung gelten die lautgültiger Preisliste ausgewiesenen Preise für die Arbeitszeiten, Fahrtzeit und Kilometergeld, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Fahrtzeit und das Kilometergeld werden, sofern nicht anders geregelt, ab Firmenstandort Salzburg Stadt für Hin- und Rückreise berechnet.
Bei Arbeitszeiten und Fahrtzeiten wird die jeweils begonnene halbe Stunde als Ganze verrechnet, außer es ist ein Pauschalbetrag vereinbart worden.
7.2. Freie Kost und Logis für die Mitarbeiter der Firma Repoint während der Installation und Schulung ist gewährleistet.
Haftung, Gewährleistung
8.1. Die Firma Repoint übernimmt keine Haftung oder Weiterführung einer noch bestehenden Gewährleistung an der von ihr installieren Hard- & Software, falls ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die Firma Repoint Änderungen an der installierten Hardware, der Software (ausgenommen Änderungen der Stammdaten) sowie dem Netzwerk vorgenommen werden und Fremdsoftware an dem/die Server/Arbeitsstationen installiert wird/wurde.
Ebenso wird keine Gewährleistung oder Wartung, außer es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart, für Hard - & Software übernommen, welche nicht über die Firma Repoint bezogen wurde; ebenso bei unsachgemäßer Bedienung und Handhabung der Soft- und Hardware.
Eine Anbindung von fremder Hard- & Software an das Kassensystem der Firma Repoint erfolgt auf Gefahr und Risiko des Käufers.
8.2. Gewährleistung auf gelieferte Hardware 12 Monate ab Installation oder laut den jeweils gültigen Herstellervorgaben.
Abnützungen durch den täglichen Gebrauch, Verbrauchsmaterial, mutwillige Beschädigungen, Störungen und Beschädigungen durch Dritte oder äußere Einflüsse sowie Änderungen an der Software und Konfiguration, welche nicht mit der Firma Repoint abgesprochen wurden, sind nicht in der Garantieleistung enthalten.
8.3. Wir verweisen ausdrücklich auf die jeweilige Betriebsbestimmung und Handhabung der gelieferten Hardware.
8.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf eigene Kosten und Verantwortung, einen Zugang für Fernwartung einzurichten bei der ein uneingeschränkter Zugang der Firma Repoint auf die installierte Hard- & Software für Wartungszwecke gegeben ist - bei keinem Fernwartungszugang übernimmt die Firma Repoint keine Haftung eventueller Folgeschäden aus Soft- & Hardware.
8.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gesetzlich vorgegebene sowie zusätzliche Sicherungen der Daten / Programme / System periodisch auf deren Vollständigkeit zu überprüfen sowie selbst oder durch Dritte periodisch zusätzliche Sicherungen auf externe Datenträger durchzuführen und aufzubewahren – siehe die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen!
Die Firma Repoint richtet nach Vorgabe und Möglichkeit eine einmalige Sicherung der Daten / Programme / System ein und übernimmt keine Haftung aus dieser Handlung.
Eigentumsvorbehalt:
9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Repoint EDV Beratung für Hotel & Gastronomie GmbH.
Wir verweisen ausdrücklich auf die geltenden Bestimmungen bei der Benutzung und Weitergabe von Software.
10.1. Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Salzburg Stadt.
Unsere Datenschutzrichtlinien
Wir haben großes Interesse am sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten und Verfahren. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Kunden und Geschäftspartnern ist unser ausdrückliches Ziel.
Hier erfahren Sie, wie wir die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten sicherstellen und Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung respektieren.
Vertraulichkeit Personenbezogener Daten
Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Zuge Ihrer Tätigkeit mit personenbezogenen Daten umgehen, sind auf Verschwiegenheit und den ordnungsgemäßen Umgang mit Systemen der Datenverarbeitung verpflichtet.
Verwendung personenbezogener Daten
Wenn im Rahmen einer Anfrage personenbezogene Daten übermittelt werden, erklärt sich der Übermittler ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für ein allfälliges Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.
Wir werden diese Daten zu Ihrer individuellen Betreuung, der Übersendung von Produktinformationen oder der Unterbreitung von Serviceangeboten speichern und verarbeiten, soweit dies im Rahmen des jeweiligen Falles notwendig ist. Wir behandeln Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich. Sie können dieser Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widersprechen.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte (außer den genannten Firmen) weitergeben, es sei denn, dass dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder Sie vorher Ihre Zustimmung gegeben haben.
Auskunfts-, Löschungs- und Widerrufsrecht
Sie können jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten oder deren Löschung verlangen. Ein Widerruf der Zustimmungserklärung zum Datenschutz macht eine Löschung Ihrer Daten erforderlich. Nach Löschung Ihrer Daten stehen uns diese nicht mehr zur Verfügung.